AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen (AGB) | Stand 2024-12-09
§1 Geltungsbereich

Nachstehende AGB sind Vertragsbestandteil für alle unsere Lieferungen und Leistungen, sie gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oderAngebote an den Käufer, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

Vertragliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag wie etwa vertragliche Nebenabreden und Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen. Rechtserhebliche Erklärungen undAnzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB)abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben unberührt.

Die AGB werden jährlich versandt und können unter www.dural.de eingesehen werden.

§ 2 Preise, Rabatte, Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preislisten. 
     Wenn nicht gesondert ausgewiesen, gelten alle Preise ausschließlich Mehrwertsteuer.
  2. Wir behalten uns eine Änderung der in den Preislisten für das Jahr vorgegebenen Preise nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vertraglichen Interessen vor, insbesondere wenn sich Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen der Preise unserer wichtigen Rohstoffe, sowie Energiekostenveränderungen ergeben. Die Information zu Preisänderungen enthält eine Aufschlüsselung der für diese Änderungen, ursächlichen Gründe.
  3. Rabatte und Boni werden nur nach besonderer Vereinbarung gewährt.
  4. Im Preis enthaltene oder gesondert berechnete Fracht- und Verpackungskosten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, d.h. sie werden weder rabattiert noch bonifiziert.
  5. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto, oder nach besonderer Vereinbarung zu leisten. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 3 Lieferung/ Versand/ Fracht/ Gefahrenübergang
  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.
  2. Lieferfristen rechnen ab Auftragsbestätigung, frühestens jedoch ab endgültiger Klarstellung aller Autrags-Einzelheiten. 
  3. Unvorhergesehene, unvermeidbare Ereignisse bei der Herstellung und sonstige Hindernisse wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Störungen im eigenen Betrieb oder in den Betrieben unserer Zulieferanten sowie verspätete Lieferungen unserer Zulieferer berechtigen uns, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Wir werden dem Kunden Beginn und Ende derartiger Umstände sowie die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich mitteilen.
  4. Unsere Artikel haben unterschiedliche Lieferzeiten, je nach Verfügbarkeit. Wir behalten uns Einzellieferungen der jeweils lie ferbaren Artikel vor. Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produkts sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, es sei denn, ein verbindlicher Termin wurde ausdrücklich vereinbart. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
  5. Der Versand unserer Aufträge erfolgt ab Fracht- und kostenfreie Versendungen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung in Schrift- oder Textform.
  6. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für den günstigsten und schnellsten Weg. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren unversichert Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.
  7. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Rügepflicht/ Gewährleistung
  1. Die gelieferte Ware ist gemäß § 377 HGB nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen (§§ 377, 381 HGB). Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche oder in Textform (§ 126b BGB) verfasste Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Hinweis: Aufgrund der verfahrenstechnischen Bedingungen kann es zu optischen Unreinheiten wie z.B. Ziehriefen, Farbabweichungen usw. kommen. Diese sind typische Eigenschaften unseres Produkts.
  2. Beanstandete Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, für uns zur Besichtigung bereitzuhalten. Die beanstandete Ware ist vom Kunden bis zur Klärung der Reklamation sachgemäß einzulagern.
  3. Soweit unsere Ware infolge von Mängeln ganz oder teilweise unbrauchbar ist, werden wir nach unserer Wahl, die nach billigem Ermessen zu treffen ist, kostenlos die Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware nachliefern.
  4. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen ohne unser Einverständnis müssen von uns nicht angenommen werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
  5. Die Gewährleistungszeit beträgt bei Unternehmern zwölf (12) Monate nach Gefahrübergang auf den Käufer, bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Waren, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für Bauwerke verwendet werden, gilt gegenüber Unternehmern eine Verjährungsfrist von zwölf (12) Monaten für Mängel, welche sich üblicherweise innerhalb dieses Zeitraums zeigen. Ansonsten bleibt § 438 BGB unberührt.
§ 5 Haftung
  1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
  4. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von uns für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf denvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Forderung auf den Saldo. 
  2. Wird die Vorbehaltsware weiterverarbeitet oder durch Verbindung Bestandteil einer neuen Sache, die dem Kunden gehört, so gilt als vereinbart, dass uns der Kunde Miteigentum an der neuen Sache überträgt und diese unentgeltlich für uns mit verwahrt. Unser Eigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.
  3. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle Forderungen ab, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer entstehen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit einer anderen Ware, die uns nicht gehört, weiterverkauft, so tritt uns der Kunde den Teil der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderung ab, der dem Rechnungsbetrag derVorbehaltsware Wir geben die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen frei, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Zahlungsverzugs im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde bleibt widerruflich ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen hat er die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte benötigen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur bei Zahlungsverzug oder endgültigem Zahlungsausfall widerrufen.
  5. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder werden unsere Rechte in anderer Weise durch Dritte beeinträchtigt, so hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 7 Schlussbestimmungen
  1. Die beiderseitigen Verpflichtungen sind am Sitz des Verkäufers zu erfüllen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Lieferungen oder Leistungen oder aus anderem Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Montabaur.
  2. Das Vertragsverhältnis unterfällt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen, hier gilt auch deutsches Recht.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.